Kleinunternehmerregelung

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass Unternehmer mit einem niedrigen Umsatz wie ein Nichtunternehmer behandelt werden. Dies hat vor allem den Vorteil, dass die Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt zahlen müssen. Umgekehrt dürfen sie aber auch keine Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Erwirtschaftet ein Unternehmer nur geringe Umsätze, so wird dieser, steuerrechtlich, als Kleinunternehmer eingestuft. Kleinunternehmer sind alle Unternehmer, die im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17.500 EURO erwirtschaftet haben und im laufenden Jahr auch keinen höheren Umsatz als 50.000 EURO erreichen werden. Damit die Kleinunternehmerregelung greifen kann, müssen beide Vorrausetzungen erfüllt sein.

Beginnt ein Unternehmer seine Tätigkeit, so muss er den voraussichtlichen Umsatz schätzen. Und übersteigt dieser geschätzte Umsatz nicht die Umsatzgrenze von 17.500 EURO, gilt dieser Unternehmer als Kleinunternehmer und die Kleinunternehmerregelung findet Verwendung.

Wer als Unternehmer von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, darf und muss auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Jedoch besteht auch für jeden Kleinunternehmer die Möglichkeit, von der Umsatzsteuer Gebrauch zu machen. Dann wiederum entscheidet sich der Unternehmer gegen die Kleinunternehmerregelung. Ist dies der Fall, so kann der Unternehmer gegenüber dem Finanzamt die Vorsteuer geltend machen. So kann sich zum Beispiel auch eine freiwillige Umsatzsteuerveranlagung lohnen, wenn die Vorsteuer höher ist als die zu vereinnahmende Umsatzsteuer.

Auch wichtig zu beachten für alle Kleinunternehmer, die ihre Rechnungen selber schreiben, ist, dass sowie die Vorsteuer und Umsatzsteuer, als auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht auf den Rechnungen erscheinen müssen.

Entscheidet sich ein Kleinunternehmer aber für die Umsatzsteuer, muss eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt erfolgen. Auch sollte jeder Kleinunternehmer bedenken, dass diese Entscheidung für fünf Jahre bindet, ist.

Übersteigen jedoch die Einnahmen des Kleinunternehmers die Umsatzgrenze, so muss dieser auf alle seine Umsätze die Umsatzsteuer erheben. Vom Gesetz her ist jeder Kleinunternehmer dann dazu verspflichtet. Die Kleinunternehmerregelung kann dann in diesem Fall nicht mehr greifen.

Bei den Start in die Selbstständigkeit, ist die Kleinunternehmerregelung häufig die erste Wahl, um mit wenigen Möglichkeiten, seine Firma aufzubauen.

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